Für den Zweiten der Staffel „Deutschland sucht den Superstar“, Menowin Fröhlich, reißt die Flut der schlechten Nachrichten einfach nicht ab. Nun hat er eine Schadenersatzklage beim Landgericht in Darmstadt am Hals. Hier verklagt ein Konzertveranstalter Menowin auf Schadenersatz in Höhe von 64.602 Euro. Der Anwalt des Klägers gibt an, dass Menowin Fröhlich die Vereinbarungen seines Mandanten nicht eingehalten habe, etwa 30 Minuten am Stück aufzutreten und Autogramme zu geben. Der Anwalt von Menowin hält dagegen, dass sein Mandant keinerlei Schriftstücke gesehen und unterschrieben habe.
Auf den weiteren Verlauf der Verhandlungen darf man gespannt sein. Für Menowin Fröhlich läuft seine Karriere sicher nicht nach seinen Wünschen. Immerhin wollte er ganz nach oben, doch so wie es jetzt aussieht, liegen ihm einige Steine im Weg.